GPC Biotech gibt positive Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren mit Spectrum Pharmaceuticals bekannt

* Schiedsgericht weist einstimmig alle Forderungen von Spectrum zurück und stellt keine Vertragsverletzungen durch GPC Biotech fest Martinsried/München und U.S.-Standort in Princeton, N.J., 6. November 2007 - Die GPC Biotech AG (Frankfurt: GPC; TecDAX 30; NASDAQ: GPCB) gab heute bekannt, dass ein drei Schiedsrichter-Gremium der American Arbitration Association, welches ernannt wurde um einen Disput über Forderungen von Spectrum Pharmaceuticals, Inc. gegenüber GPC Biotech im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu klären, sein Urteil bekannt gegeben hat. Das Gremium wies einstimmig alle Forderungen von Spectrum zurück, fand keine Vertragsverletzungen durch GPC Biotech und lehnte sowohl Schadensersatzforderungen von Spectrum wie auch ein Recht den Entwicklungs- und Lizenzvertrags mit GPC Biotech zu kündigen, ab. Die Entscheidung des Gremiums beinhaltet folgende wesentliche Punkte: * Spectrum Pharmaceuticals hat kein Anrecht auf einen Teil der Vorabzahlungen, die GPC Biotech von Pharmion Corporation bzw. Yakult Honsha Co. Ltd. erhielt; * Spectrum hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine Vetriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA und GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, über eine mögliche zukünftige Vertriebspartnerschaft im Einklang mit Treu und Glauben zu verhandeln; und * GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen um Satraplatin in Japan zu kommerzialisieren. Dr. Bernd R. Seizinger, Vorsitzender des Vorstands, sagte: GPC Biotech nimmt seine vertraglichen Verpflichtungen sehr ernst. Wir sind erfreut, dass das Schiedsgerichts-Gremium einstimmig festgestellt hat, dass Spectrums Anschuldigungen grundlos waren und wir keine Vertragsverletzung begangen haben." Obwohl das Gremium im Grundsatz für GPC Biotech entschieden hat, sprach es GPC Biotech keinen Ersatz seiner Anwalts- und sonstiger Kosten zu. Informationen zum Schiedsgerichtsverfahren Im Dezember 2006 wurde die Gesellschaft von Spectrum Pharmaceuticals Inc. ("Spectrum") unterrichtet, dass Spectrum in den Vereinigten Staaten ein Schiedsgerichtsverfahren bei der American Arbitration Association (AAA) initiiert hat, um eine Auseinandersetzung im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu klären. Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens erhob Spectrum verschiedene Anschuldigungen und behauptete unter anderem, (1) Anspruch auf eine Zahlung von rund 9,0 Millionen Euro von GPC Biotech zu haben. Dieser Anspruch steht in Verbindung mit Erstattungen, die GPC Biotech im Zusammenhang mit dem am 19. Dezember 2005 zwischen der Gesellschaft und der Pharmion GmbH geschlossenen Entwicklungs- und Lizenzvertrags erhielt. Spectrum erweiterte seine Forderungen später und bezog auch einen Anspruch auf einen Teil der Zahlungen ein, die GPC Biotech aus dem Vertrag mit Yakult Honsha Co. Ltd zustanden. Spectrum behauptet zudem, dass (2) GPC Biotech keine angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternommen hat, um eine Zulassung für Satraplatin in Japan zu erhalten und den dortigen zukünftigen Vertrieb von Satraplatin voranzutreiben und dass (3) GPC Biotech mit Spectrum die Verhandlungen über eine Vertriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA nicht im Einklang mit Treu und Glauben geführt hat. Spectrum hat außerdem beantragt festzustellen, dass die vorgeworfenen Vertragsverletzungen von GPC Biotech einen Grund zur Kündigung des Entwicklungs- und Lizenzvertrags liefern. Die Anhörung wurde am 13. Juli 2007 abgeschlossen und die Schlussplädoyers wurden am 21. August 2007 gehört. Über GPC Biotech Die GPC Biotech AG ist ein börsennotiertes biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung neuartiger Krebsmedikamente fokussiert ist. Der am weitesten in der Entwicklung fortgeschrittene Produktkandidat des Unternehmens ist Satraplatin, ein oral verfügbares Platin-Derivat. GPC Biotech betreibt mehrere Anti-Krebs-Programme in der Medikamentenentdeckung und -entwicklung, welche die Expertise des Unternehmens im Bereich der Kinase-Hemmer nutzt. Sitz der GPC Biotech AG ist Martinsried/München. Die US-Tochtergesellschaft, GPC Biotech Inc., hat ihren Sitz in Princeton (New Jersey). Weitere Informationen sind unter www.gpc-biotech.com verfügbar. Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Angaben, welche die gegenwärtigen Einschätzungen und Erwartungen des Managements von GPC Biotech AG darstellen. Diese Angaben basieren auf heutigen Erwartungen und sind Risken und Unsicherheiten unterworfen, welche oft außerhalb unserer Kontrolle liegen und die dazu führen können, dass tatsächliche, zukünftige Resultate, Entwicklungen oder Erfolge signifikant von den Resultaten, Entwicklungen und Erfolgen abweichen die in diesen zukunftsgerichteten Angaben enthalten sind oder von ihnen impliziert werden. Tatsächliche Resultate können erheblich abweichen, was von einer Reihe von Faktoren abhängig sein kann und wir warnen Investoren davor sich zu sehr auf die zukunftsgerichteten Angaben in dieser Pressemitteilung zu verlassen. GPC Biotech übernimmt keine Verpflichtung dafür, diese in die Zukunft gerichteten Angaben oder die Faktoren, die sich auf die zukünftigen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge der Gesellschaft auswirken könnten, fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse anzupassen, selbst wenn in der Zukunft neue Informationen verfügbar werden. 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